Online-Ratgeber für Erbschaftsimmobilien
Ist mein Erbe Chance oder Herausforderung?
Wir möchten Ihnen hier kostenlose Informationen geben, die Ihnen helfen
können, mehr Klarheit in diese komplexen Situation zu bringen. Gern
stehen wir auch für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie
uns an.

Ratgeber Erbschaftsimmobilien
Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig
Prüfen Sie zunächst die Nachweislage, das heißt, gibt es ein Testament, einen Erbvertrag oder greift die gesetzliche Erbfolge? Oft gibt es nur eineprivatschriftliche Regelung oder gar nichts Schriftliches. Dann wird in aller Regel ein Erbschein erforderlich.
Der Erbschein ist unerlässlich, um eine geerbte Immobilie zu verwalten
oder zu verkaufen. Er zeigt die Erbberechtigung an. Bei Banken, Behörden
und Notaren ist er die Legitimation, um handeln zu können. Wir können
Ihnen helfen einen Erbschein zu beantragen und sagen Ihnen, welche
Dokumente Sie benötigen.
Als Erbe haben Sie steuerliche Pflichten. Bei Immobilen hängen diese entscheidend vom deren Wert und Ihrem Erbanteil oder ggf. Verwandtschaftsgrad ab. Wir können Sie über steuerliche Freibeträge informieren und kennen die Fristen, um mögliche steuerliche Belastungen zu optimieren. Diese Informationen kann Ihnen aber auch Ihr Steuerberater geben.
Das sind im Wesentlichen Ihre Handlungsoptionen und je nachdem, wie Sie sich entscheiden und Ihre Bedürfnisse sind, hat jede dieser Optionen Vor- und Nachteile. Aber der Reihe nach.
Der zu erwartende Erlös verspricht einen schnellen finanziellen Freiraum. Jedoch birgt dieser Weg gewisse Herausforderungen und wie das Wort „schnell“ schon andeutet, geht es dabei oft auch um Zeit. Daher empfehlen wir zunächst eine individuelle Verkaufsstrategie zu entwickeln,
bei der wir gern behilflich sein können. Je besser die Strategie, desto besser der Preis oder die Ersparnis.
Eine permanente Einkommensquelle kann als eine interessante langfristige Investition gesehen werden. Aber eine Vermietung ist auch nicht ohne Risiko. Es gilt rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, wenn eine Vermietung gewinnbringend sein soll. Wir können Ihnen erklären, worauf es ankommt.
Die geerbte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein. Wie fast überall spielen hier Fristen eine wichtige Rolle. Die Selbstnutzung muss grundsätzlich unverzüglich nach dem Erbfall erfolgen oder aber Gründe für Verzögerungen lückenlos dokumentiert werden. Gern beraten wir Sie über Ihre Optionen und ab wann ein späterer Verkauf unter welchen Voraussetzungen sinnvoll sein kann.
Grundlage Ihrer Entscheidung und der Verkaufsstrategie bildet eine realistische marktangepasste Wertermittlung. Diese liefert den Basiswert Ihrer Berechnungen und des strategischen Vorgehens. Neben diesen harten Fakten bitten wir Sie auch, die weichen Faktoren nicht außer Acht zu lassen. Oft spielt die emotionale Seite eine nicht unerhebliche Rolle.
Unsere langjährigen Erfahrungen als Immobilienmakler für Nachlass- Immobilien stehen Ihnen zur Verfügung. Wir beraten Sie auf Grundlage unseres umfassenden Know-hows. Nutzen Sie unser Netzwerk zu Ihrem Vorteil und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Unvorhergesehene Risiken sind bei geerbte Immobilien leider keine Seltenheit. Dazu gehören rechtliche Streitigkeiten mit Nachbarn oder Miterben. Auch trifft man auf unerwartete Schulden oder anstehende Instandhaltungskosten. Wir können Ihnen helfen, solche Risiken frühzeitig erkennen und können Handlungsempfehlungen geben.
Nachdem mögliche Risiken ausgemacht wurden, sollten diese nach Dringlichkeit bewertet werden. Vertrauen Sie dabei auf den Rat und die Zusammenarbeit mit Fachleuten. Vielen Risiken verlieren oftmals ihren Schrecken und können, mit den entsprechenden Ratschlägen, minimiert werden. Wir stehen Ihnen gern zur Seite und können Ihnen helfen, Ihre Fragen zu klären.
Lt. Verbraucherzentrale wechseln jedes Jahr rund 400.000 Immobilien im Erbfall in Deutschland den Eigentümer. Sie sind also nicht allein und wir können Sie auf Ihrem Weg begleiten.
Wir Menschen sind Gott sei Dank nicht frei Emotionen und Erinnerungen. Jedoch können diese oft den Blick auf den tatsächliche Marktwert beeinflussen und man neigt dazu den Wert zu überschätzen. Das ist menschlich.
Von Emotionen geleitete Entscheidungen können leicht einer Einigung innerhalb einer Erbengemeinschaft erschweren. Da kann der objektive Blick von außen hilfreich sein und eine Moderatorenrolle übernehmen. Viele Probleme sind im Gespräch lösbar, wenn man sich früh genug professionell unterstützen lässt.
Checkliste
Verwandte und Vermächtnisnehmer müssen informiert werden (Voraussetzung für ein geordnetes Nachlassverfahren)
Prüfung der Nachweislage: Gibt es ein Testament, einen Erbvertrag oder greift die gesetzliche Erbfolge
Leider gibt es oft nur eine privatschriftliche Regelung oder gar nichts Schriftliches. Dann wird in aller Regel ein Erbschein erforderlich.
Ggf. muss dieser Erbschein beantragt werden (Nachweis der Erbberechtigung), Verzögerungen durch das Verfahren sind keine Seltenheit.
Bei Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments (zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts) kann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Dazu reicht ein privatschriftliches Testament nicht aus.
Entscheidend für einen Verkauf ist die Feststellung der rechtmäßigen Eigentümer, entsprechend des aktuellen Eintrags im Grundbuch.
Erforderlich für einem Notarvertrag sind die Personalausweise aller Erben, frühere Grundbuchunterlagen und die Vorlage des Energieausweises. Ggf. vorhandene Baupläne, oder bei Wohnungen auch Teilungserklärungen können dabei hilfreich sein.
Die Rechtsnachfolge muss geklärt sein, erst dann wird ein Notar den Kaufvertrag aufsetzen.
Bei Mietobjekten gehören die Mietverträge und die Nebenkostenabrechnungen zur Dokumentation dazu
Eine Eigentumsübertragung und Kaufpreiszahlung sollte über den Notar erfolgen
Und vergessen Sie nach Verkauf nicht die steuerliche Abrechnung
(Ziehen Sie Ihren Anwalt zu Rate. Er kann Sie bei der Gültigkeit der Unterlagen, ggf. Erbschein und Grundbucheintrag, Streitbeilegungen unter Erbengemeinschaften und dem Verkauf und Übertragung unterstützen.)

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